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Herstellung von Rollstühlen
seit 2013

Allgemeine Lieferungs - und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Medical Chair Production GmbH gelten für alle mit den gewerblichen Kunden des Unternehmens geschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch ohne gesonderte neue Vereinbarung.

1.2. Der Kunde erkennt die AGB der Medical Chair Production GmbH für diesen Vertrag und auch für alle zukünftigen Verträge als verbindlich an. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung.

2. Angebot, Vertragsschluss

2.1. Angebote der Medical Chair Production GmbH sind freibleibend und nicht verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden.

2.2. Bestellungen oder Aufträge des Kunden kann die Medical Chair Production GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Zugang durch eine schriftliche Angebotsbestätigung annehmen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Angebotsbestätigung zustande; dies gilt auch für jegliche Änderungen oder Zusätze der Aufträge.

2.3. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von 2.2. annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.

3. Preise

Die Preise werden ausschließlich in EURO berechnet, es handelt sich um Nettopreise. Die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe ist zusätzlich zu entrichten. 

3.1. Verpackung und Verladung. 
Kosten der Verpackung und Verladung werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag.

4. Versand, Gefahrübergang

4.1. Erfüllungsort für Lieferungen ist der Sitz der Medical Chair Production GmbH.

4.2. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware (auch Teillieferungen) dem zur Ausführung des Versandes bestimmten Dritten übergeben worden ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Eine Versicherung gegen Transportschäden wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.

4.3. Bei Verzögerungen der Übergabe oder des Versandes die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 

4.5. Liegen keine besonderen Weisungen des Kunden vor, erfolgt die Wahl des Transportweges und –mittels durch die Medical Chair Production GmbH, ohne Gewährleistung und Haftung für die billigste und schnellste Versandart.

5. Lieferzeit, Lieferumfang

5.1. In Aussicht gestellte Lieferfristen verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich ein bestimmter Termin schriftlich festgelegt worden. Haben die Parteien eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung zu laufen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

5.2. Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungstermine setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden beizubringender Unterlagen sowie die rechtzeitige Erteilung aller erforderlichen Auskünfte und die Erfüllung aller sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen.

5.3. Die Medical Chair Production GmbH haftet nicht für Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Streik, Betriebsstörungen, nicht rechtzeitige Eigenbelieferung, Transportverzögerungen, ungünstige Witterungsverhältnisse etc.), die sie nicht zu vertreten hat. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer des von der Medical Chair Production GmbH nicht zu vertretenden, vorübergehenden Leistungshindernisses zuzüglich einer angemessenen Wiederaufnahmefrist.

5.4. Die Medical Chair Production GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Waren sichergestellt ist und dem Kunden dadurch keine Mehrkosten entstehen.

6. Zahlung

6.1. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungssaustellung und  (§ 286 Abs. 3 BGB) Zugang der Rechnung vollständig auf eines der von uns angegebenen Bankkonten zu zahlen. Skontoabzugsberechtigung wird nur nach ausdrücklicher Kennzeichnung auf der Rechnung gewährt. 

6.2. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, sind die ausstehenden Beträge mit gesetzlichem Zinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6.3. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf.

6.4. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die von der Medical Chair Production GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Kunden im Eigentum der Medical Chair Production GmbH.

7.2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zu Sicherungsübereignungen und Verpfändungen, ist er nicht berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware (einschließlich sonstiger Forderungen wie Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung) werden bereits jetzt an die Medical Chair Production GmbH sicherungshalber abgetreten. Die Medical Chair Production GmbH nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, solange er seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen.

7.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mitzuteilen und die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Gleichzeitig hat der Kunde den Dritten auf das Eigentum der Medical Chair Production GmbH unaufgefordert hinzuweisen. Daraus entstehende Kosten hat der Kunde zu tragen.

7.4. Für den Fall eines den Kunden betreffenden Insolvenzantrages untersagen wir schon jetzt die Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Vorbehaltsware und widerrufen unsere Einziehungsermächtigung hinsichtlich der an uns abgetretenen Forderungen.

8. Gewährleistung / Haftung

8.1. Der Kunde hat die gelieferten Waren unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen. Es gelten die Regelungen im HGB (Handelsgesetzbuch). 

8.2. In Fällen mangelhafter Lieferung steht uns das Recht zu, nach eigener Wahl die mangelhafte Sache nachzubessern oder durch eine mangelfreie Neulieferung zu ersetzen. Der Kunde ist verpflichtet, uns die mangelhafte Sache zur Prüfung und Nachbesserung zur Verfügung zu stellen. Misslingt die Nachbesserung oder Nachlieferung, wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder durch uns abgelehnt, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall aber hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

8.3. Von den vorstehenden Regelungen wird eine etwaige Garantie, die wir gegenüber dem ersten Verwender der Rehabilitationsmittel übernehmen, nicht berührt.

8.4. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens – einschließlich Begleit- oder Folgeschadens, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Medical Chair Production GmbH einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen hat oder der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Medical Chair Production GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder eine fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt. Im Falle leicht fahrlässig verursachter Sach- und Vermögensschäden ist die Ersatzpflicht der Medical Chair Production GmbH jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. 

9. Verjährung

Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren bei Neuware in zwei Jahren, bei Gebrauchtware/Austauschgeräten, Reparaturen etc. in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung der Ware an den Kunden. 

10. Haftung bei konstruktiven Veränderungen

Konstruktive Veränderungen von Medical Chair Production GmbH - Artikeln durch den Kunden oder einem von ihm beauftragten Dritten sind nicht zulässig, andernfalls entfällt jegliche Haftung.

11. Warenrücksendungen, Stornierungen

Warenrücksendungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig. Ohne Vereinbarung zugesandte Ware wird nicht weiter bearbeitet. Lagerkosten werden in Rechnung gestellt. 

Auftragsstornierungen ohne vorher vereinbarte Zustimmung durch die Medical Chair Production GmbH werden nicht anerkannt. 
Ist eine Zustimmung zum Storno von fertigen, auslieferungsfähigen Produkten erfolgt, dann gilt folgendes: - Reha - Artikel werden voll gutgeschrieben. Rollstühle im Sonderbau sowie Sport-Rollstühle werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. - Bei Stornierung von Adaptiv-Rollstühlen wird ein Kostenanteil von 20 % des Nettowarenwertes einbehalten. Für Standard- bzw. Leichtgewichtrollstühle werden 10 % Stornogebühr berechnet.

12. Rücknahme / Entsorgung

Unsere Preise verstehen sich ausschließlich der Kosten für die Rücknahme und Entsorgung von kompletten Altgeräten anderer Nutzer als private Haushalte. Auf Wunsch organisieren wir gegen Erstattung der anfallenden Kosten die Rücknahme und Wiederverwertung / Entsorgung auch solcher Geräte, soweit sie von uns vertrieben wurden. Rücksendungen ohne vorher vereinbarte Zustimmung von der Medical Chair Production GmbH sind nicht möglich.

12. Verwendung personenbezogener Daten

Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, zu speichern und unternehmensintern zu verarbeiten.

13. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel

Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten bestimmt sich der Gerichtsstand grundsätzlich nach unserem Firmensitz in Iserlohn. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.